Interessengemeinschaft Jeetzel

Gewässerordnung

Regeln die als Gastangler an der Jeetzel zu beachten sind

  1. Verhalten an den Gewässern
    Jeder Angler hat auf die natürlichen Lebensgemeinschaften im und am Gewässer Rücksicht zu nehmen und damit den Naturschutz und Landschaftsschutz zu sichern. Jeder Angelfischer ist zur Hege gemäß § 40 des Nds. Fischereigesetzes verpflichtet. Beim Betreten von Weiden und sonstigen Grundstücken sind die Umzäunungen zu schonen und Tore wieder zu schließen.
    Das Befahren und Überfahren der Deiche ist verboten!
    Das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall (Papier, Dosen, Gläser, Köderverpackungen usw.) ist selbstverständlich verboten. Die Ufer, deren Befestigung, sowie sonstige wasserbauliche Anlagen aller Art dürfen nicht beschädigt werden. An den Stauwehren des Jeetzelkanals ist das Angeln in einem Bereich von 50 m ober- und unterhalb des Bauwerkes verboten. Fahrzeuge aller Art sind auf den dafür vorgesehenen Stellflächen bzw. an Wegrändern abzustellen. Das Zelten und Anlegen oder Unterhalten offener Feuerstellen (auch Einweggrills usw.) ist an den Gewässern verboten.
  2. Der Jeetzelkanal kann vom Wehr Blütlingen bis zum Ende „Hitzacker See“ (Brücke der K36 Hitzacker – Wussegel) auf einer Strecke von ca. 38 km an beiden Ufern beangelt werden.
    Das Ostufer des „Hitzacker See ist in der Zeit vom 01.04. bis zum 15.07. gesperrt!
    Im Jeetzelkanal ist das Angeln in Wathosen erlaubt.
    Ausnahme!
    Von der Seerauer Bahnbrücke bis zum Ende „Hitzacker See“ (Fischerei Ende). Hier ist das Angeln nur vom aus Ufer gestattet. Das Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt.
  3. Folgende Papiere müssen vom Angler an den Gewässern vorgehalten werden: Sportfischerpass oder Fischereischein und Fischereierlaubnisschein der IG Jeetzel.
  4. Folgende Geräte sind beim Angeln immer mitzuftihren:
    Unterfangkescher in geeigneter Größe.
    Benutzung eines Gaff ist nicht erlaubt.
    Schlagholz, Hakenlöscr, Messer und Maßband.
  5. Im Jeetzelkanal sind 3 Handangeln, davon eine Raubfischangel, erlaubt. Auf Friedfische darf nur mit einfachem Haken geangelt werden. Zwillings- oder Drillingshaken sind nur zum Raubfischangeln erlaubt.
    An jeder Angel darf maximal 1 Haken oder 1 Zwilling oder 1 Drilling montiert sein.
    Die Angeln sind entsprechend dem Angelzweck zu wählen bzw. zusammenzustellen.
    Untermassige und zufällig gehakte Fische sind schonend zurückzusetzen!
    Anfüttern nur vom Ufer erlaubt.
    Aalangeln mit totem Köderfisch ist ab Einbruch der Dunkelheit erlaubt.
  6. Schonzeiten, Mindest – Höchstmaße
    Hecht und Zander vom 01.01 bis zum 31.05.
    Bachforelle vom 15.10. bis 30.3.Fischart und Mindestmaß

    Aalab45 cm
    Bachforelleab30 cm
    Hechtab50 cm
    Karpfenab40 cm
    Barschab25 cm
    Aland/Döbelab25 cm
    Quappeab45 cm
    Schleieab30 cm
    Welsab50 cm
    Zanderab50 cm
    alle anderen Weißfischeab20 cm

    Das Angeln mit Köderfisch und Kunstködern jeglicher Art ist in der Schonzeit nicht zulässig.
    Ab 2015 sind Hechte über 100 cm, Zander über 80 cm und Karpfen über 60 cm schonend zurückzusetzen!

  7. Fangbegrenzungen
    Es dürfen am Angeltag nur 2 Raubfische und 2 Friedfische (Karpfen oder Schleie), dem Gewässer entnommen werden. An Weißfisch (z.B. Brachsen, Güster, Rotauge, Rotfeder) dürfen täglich bis 4 kg dem Gewässer entnommen werden.